Fördermöglichkeiten für die Agile Coach Ausbildung von Me & Company
Sie können eine finanzielle Förderung für die Agile Coach Ausbildung und unsere anderen Weiterbildungsformate beantragen. In Deutschland gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung, die Einzelpersonen oder Unternehmen für ihre Mitarbeitenden in Anspruch nehmen können. Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Förderprogramme der Bundesländer
Viele Bundesländer bieten Fördermöglichkeiten für Teilnehmende unserer Ausbildung bzw. deren Arbeitgeber an. Die Rahmenbedingungen für die Förderung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Hier einige Förderprogramme für berufliche Weiterbildung der Bundesländer. Wir haben hier nur die Förderprogramme aufgeführt, die grundsätzlich für die Ausbildung zum Agile Coach in Frage kommen.
Förderprogramm für Fachkurse
Das Programm unterstützt Arbeitnehmer*innen aus kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmer*innen, Existenzgründer*innen, Freiberufler*innen, Gründer*innen und Wiedereinsteiger*innen mit Wohn- oder Beschäftigungsort bzw. Unternehmenssitz in Baden-Württemberg. Die Teilnehmenden erhalten einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent auf die Kursgebühren.
Weitere Informationen zum Förderprogramm für Fachkurse
Förderaktion Betriebliche Weiterbildung
Bayern fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer*innen, um sich an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen, klimatischen und demografischen Wandel anpassen zu können. Dabei können Unternehmen für ihre Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von bis zu 40 Prozent der Weiterbildungskosten beantragen.
Förderaktion Betriebliche Weiterbildung
Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds und durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) berufliche Weiterbildungen u.a. für Arbeitnehmer*innen mit Erstwohnsitz in Brandenburg sowie für Unternehmen, Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen, die einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben. Für Arbeitnehmer*innen beträgt der Zuschuss 60 Prozent der Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt.
Mehr zum Programm
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS fördern das Land Hamburg und der ESF die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Unternehmen und von Selbstständigen. Voraussetzung ist, dass diese ihren Wohnsitz in Hamburg haben, in einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten oder als Selbstständige ihr Einkommen in Hamburg versteuern. Gefördert werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 750 Euro.
Zum Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Bildungsschecks für Unternehmen ESF Plus
Mecklenburg-Vorpommern fördert mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung, die es ermöglichen, Kompetenzen und Qualifikationen im Unternehmenskontext zu erhalten, zu erweitern oder zu erwerben. Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern können Förderungen für ihre Beschäftigten in Form von Bildungsschecks beantragen. Unternehmen erhalten pro Bildungsscheck grundsätzlich einen Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500 Euro. Bei abschlussorientierten Qualifizierungen können maximal 3.000 Euro gewährt werden.
Mehr über die Bildungschecks
Bildungscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW fördert das Land Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem ESF die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine Unternehmen, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Der Bildungsscheck übernimmt bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro.
Zum Bildungscheck NRW
Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
Mit dem Förderprogramm „Kompetenz durch Weiterbildung“ (KdW) unterstützt das saarländische Wirtschaftsministerium Unternehmen finanziell bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. KdW übernimmt bis zu 50 Prozent der Seminarkosten, maximal 2.000 Euro. Gefördert werden Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und einer Betriebsstätte im Saarland.
Mehr zum Programm Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Gemeinsam mit dem ESF bietet das Land Schleswig-Holstein den Weiterbildungsbonus an. Arbeitnehmer*innen, Arbeitgeber und Selbstständige erhalten bis zu 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten für eine berufliche Weiterbildung (maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr).
Zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Förderprogramme auf Bundesebene
Hier eine Übersicht über bundesweite Förderprogramme.
Weiterbildungsstipendium
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt Weiterbildungsstipendien an junge Menschen unter 25 Jahren, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich beruflich weiterbilden wollen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Mehr zum Weiterbildungsstipendium
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für eine berufliche Weiterbildung, wenn Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Sie finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder Berufsförderung mit dem Ziel, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten und neue berufliche Chancen zu eröffnen.
Zum Programm „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Für Angehörige der Bundeswehr gibt es den Berufsförderungsdienst, der verschiedene Unterstützungsleistungen bei der beruflichen Weiterbildung anbietet, u.a. finanzielle Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten und Unterstützung bei der Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt.
Zum Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Weitere Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU finden Sie in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums.
Zur Förderdatenbank des Bundes